Leistung 04
Schimmelpilzgutachten und Begutachtung bei Schimmelpilzbefall
Wenn Schimmel zum Streitpunkt wird – zwischen Mieter und Vermieter, beim Hauskauf oder gegenüber einer Versicherung –, hilft keine Einschätzung am Telefon. Dann braucht es eine nachvollziehbare Aufnahme des Befunds: was zu sehen ist, was gemessen wurde und was die Ursache dafür sein kann.

Sie suchen einen Schimmelpilzgutachter?
„Schimmelpilzgutachter“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung – jeder darf sich so nennen. Entscheidend ist deshalb, wer hinschaut und was am Ende auf dem Papier steht: nachvollziehbare Messwerte, eine Fotodokumentation und eine Einordnung, die die Ursache benennt statt nur den Befund zu beschreiben.
Bei uns kommt ein staatlich geprüfter Bausachverständiger, der Gebäude nicht nur begutachtet, sondern auch saniert. Aus dieser Doppelrolle heraus wissen wir, welche Angaben ein ausführender Betrieb später wirklich braucht – und welche Formulierungen in einem Bericht nichts wert sind.
Erst der Befund, dann die Bewertung
Ein dunkler Fleck an der Wand sagt für sich genommen wenig. Wir nehmen auf, wo der Befall sitzt, wie groß die betroffene Fläche ist und welcher Aufbau dahintersteckt. Dazu kommen Messwerte: Feuchte in Bauteil und Raumluft, Oberflächentemperaturen an den kritischen Stellen, Raumklima.
Aus diesen Werten ergibt sich, ob es nach Kondensat an einer kalten Oberfläche aussieht, nach aufsteigender Feuchte, nach einem Leitungsschaden oder nach einer Kombination daraus. Diese Unterscheidung ist der Kern: Sie entscheidet darüber, wer etwas tun muss und was.
Was Sie bekommen
Sie erhalten eine schriftliche Zusammenstellung der Befunde mit Fotodokumentation, den erhobenen Messwerten und einer fachlichen Einordnung der wahrscheinlichen Ursache im vereinbarten Untersuchungsumfang. Dazu die technischen Empfehlungen für das weitere Vorgehen – von der ergänzenden Untersuchung bis zur fachgerechten Schimmelpilzsanierung.
Den Umfang legen wir vorher gemeinsam fest. Für eine erste Klärung reicht oft eine Begehung mit Kurzbericht; für eine Auseinandersetzung mit Versicherung oder Vermieter ist ein ausführlicheres Gutachten sinnvoll.
Wofür das gebraucht wird
Mieter wollen belegen, dass ein baulicher Mangel vorliegt und nicht ihr Lüftungsverhalten. Vermieter wollen genau das Gegenteil geklärt haben, bevor sie eine Minderung akzeptieren. Käufer möchten vor der Unterschrift wissen, was sie sich einhandeln. Und nach einem Wasser- oder Flutschaden verlangt die Versicherung eine nachvollziehbare Aufnahme des Schadens.
In all diesen Fällen zählt nicht die Vermutung, sondern das, was dokumentiert und gemessen wurde.
Wo unsere Grenzen liegen
Wir erkennen Befall, messen, ordnen ein und dokumentieren. Die Bestimmung der Schimmelart und die Bewertung einer gesundheitlichen Gefährdung gehören nicht dazu – dafür sind ein Fachlabor beziehungsweise ein Umweltmediziner zuständig. Bei Beschwerden, Allergien oder kleinen Kindern im Haushalt empfehlen wir diesen Schritt ausdrücklich und sagen, welche Probenahme dafür sinnvoll ist.
Ebenso wenig ersetzt unsere Stellungnahme eine rechtliche Beratung. Sie liefert die technische Grundlage – die juristische Bewertung gehört zu einem Fachanwalt für Miet- oder Baurecht.
Ablauf
Vom Anruf zum Bericht
Umfang klären
Sie schildern, worum es geht und wofür Sie die Unterlagen brauchen. Danach legen wir den Untersuchungsumfang und den Berichtsumfang fest.
Ortstermin
Aufnahme des Befunds, Messungen, Fotodokumentation. Sie erfahren schon vor Ort, wie wir die Lage einschätzen.
Auswertung
Die Messwerte werden ausgewertet und mit dem Bauteilaufbau zusammengeführt. Manchmal ist dafür eine zweite Messung nach einigen Wochen nötig.
Bericht
Sie erhalten die schriftliche Zusammenstellung mit Befunden, Messwerten, Einordnung und Empfehlungen.
Weiteres Vorgehen
Auf Wunsch besprechen wir die Sanierung – ausgeführt von uns oder von einem Betrieb Ihrer Wahl.
Häufige Fragen
Was Kunden uns dazu fragen
Das hängt vom Umfang ab: Eine Begehung mit Kurzbericht für eine erste Klärung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten mit umfangreicher Messreihe. Sagen Sie uns, wofür Sie die Unterlagen brauchen – danach nennen wir den Umfang und den Preis, bevor wir anfangen.
Nein. Wir sind staatlich geprüfter Bausachverständiger und erstellen Befundberichte und Gutachten nach Vereinbarung. Für ein Gerichtsverfahren bestellt das Gericht in der Regel selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Außergerichtlich – gegenüber Vermieter, Versicherung oder Verkäufer – ist eine fachliche Stellungnahme in aller Regel ausreichend.
Wir erkennen Befall, messen und ordnen ihn bautechnisch ein. Die Bestimmung der Schimmelart und die gesundheitliche Bewertung gehören in ein Fachlabor beziehungsweise zu einem Umweltmediziner. Wir sagen Ihnen, welche Probenahme dafür sinnvoll ist.
Das entscheiden Sie. Viele Kunden wollen beides aus einer Hand, weil die Ursache dann schon bekannt ist. Wenn Sie eine unabhängige Zweitmeinung zur Ausführung möchten, beschränken wir uns auf die Begutachtung – und sagen das vorher deutlich, statt es offenzulassen.
Das richtet sich nach der Auslastung. Bei akutem Befall nach einem Wasserschaden versuchen wir kurzfristig zu kommen, weil jeder Tag den Schaden vergrößert. Rufen Sie an, dann klären wir das direkt.
Nächster Schritt
Klingt nach Ihrem Vorhaben?
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Bei den meisten Anfragen folgt ein Ortstermin — erst danach reden wir über Zahlen.
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